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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage nach tödlichem Unfall am Großglockner

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage nach tödlichem Unfall am Großglockner

09.12.2025 | 09:14

Redaktion Polizeiticker Österreich

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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage nach tödlichem Unfall am Großglockner

(Symbolbild) (Bildquelle: Giancarlo Gattelli von Pixabay)

Am Donnerstag, 4. Dezember 2025, wurde im Fall der im Jänner am Großglockner verstorbenen Bergsteigerin die Anklage gegen ihren 36-jährigen Begleiter wegen grob fahrlässiger Tötung erhoben. Der Prozess ist für Februar 2026 angesetzt.

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat die strafrechtlichen Ermittlungen zum Tod einer 33-jährigen österreichischen Bergsteigerin am Großglockner abgeschlossen und Anklage gegen ihren 36-jährigen Begleiter erhoben. Der Vorfall ereignete sich am 19. Jänner 2025 im Bereich des Gipfelaufbaus rund 50 Meter unterhalb des Großglockner-Gipfelkreuzes.
Nach bisherigem Ermittlungsstand war die Frau bei winterlichen Bedingungen am Normalweg unterwegs und geriet im oberen Bereich in Erschöpfungs- und Unterkühlungszustände. Der Beschuldigte setzte daraufhin den Abstieg alleine fort, ohne umgehend einen Notruf abzusetzen.
Die Frau wurde am Folgetag im Rahmen einer Suchaktion der Bergrettung tot aufgefunden. Als Todesursache wurde Erfrieren festgestellt.
Dem Beschuldigten wird grob fahrlässige Tötung (§ 80 StGB) vorgeworfen. In der Anklageschrift wird ihm unter anderem mangelnde Tourenplanung, eine unangemessene Risikoeinschätzung, unzureichende Notfallausrüstung sowie das Unterlassen rechtzeitiger Hilfemaßnahmen zur Last gelegt.
Der Prozessbeginn vor dem Landesgericht Innsbruck ist für den 19. Februar 2026 angesetzt. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle der Nachricht: Staatsanwaltschaft Innsbruck

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